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- Ankündigung BVA-Mitgliederversammlung 2012
Die BVA-Mitgliederversammlung 2012 wird am 05.10.2012 in Würzburg im Schlosshotel Steinburg stattfinden. Programm und Ablauf sind noch in Planung. Es ist ein Begrüßungsabend am 04.10. vorgesehen. Am 05.10. ist ein Workshop am Vormittag und eine interne Mitgliederversammlung am Nachmittag geplant. Danach wird ein Ausflug in das Maintal vorbereitet. BVA- Mitglieder und Interessenten an den neuen Ergebnissen der Branche werden gebeten, sich den Termin vorzumerken.
Die offizielle Einladung erfolgt nach Abschluss aller Vorbereitungsarbeiten.
- Leserbrief von Horst Laneus, Geschäftsführer des BVA zum Bericht über den Vortrag von Dr. Biedermann, BMU, auf einer Tagung des bvse am 18.11.2011 (Europaticker vom 8.12.2011)
Darin geht es um die Tatsache, dass die Altölmenge, welche in das Recycling bisher gelangt ist, sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt hat. Dies führt andererseits aber nicht zwangsläufig zu der Schlussfolgerung, dass die Altölverordnung ein großer Erfolg ist und sich bestens bewährt hat.
Sie finden den kompletten Leserbrief in unseren Pressemitteilungen.
- Mitgliederversammlung 2011 in Wernigerode
Workshop des BVA „Die Energiewende und die Zukunft der Altölbranche“ am 30.09.2011
- Altölrecycling 2010 auf Höchstwert gesteigert
- Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht europarechtskonform
- BVA- Vorstand einstimmig wieder gewählt
Im Rahmen der BVA- Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Altöl (BVA) fand am 30.09.2011 in Wernigerode ein Workshop zum Thema „Die Energiewende und die Zukunft der Altölbranche“ statt. Dabei wurden zunächst die sehr guten Fortschritte der Branche in den letzten zwei Jahren und deren Ursachen dargestellt.
Die Branche hat 2010 erstmals 450.000 t Mineralölprodukte erzeugt, darunter über 200.000 t Basisöl. Grundlage dafür war die hohe Nachfrage nach den Qualitätsprodukten der Branche, die infolge der hohen Investitionen in weltweit führende Raffinerieverfahren angeboten werden können.
Die Altölversorgung konnte durch den Import von ca. 150.000 t Altöl, ebenfalls ein neuer Spitzenwert, abgesichert werden. Außerdem unterstützten die wirtschaftlichen Grunddaten der Mineralölwirtschaft maßgeblich den Erfolg der Altölaufbereitung. Für 2011 sind, nach dem Halbjahresergebnis, ebenfalls gute Ergebnisse wie 2010 zu erwarten.
Die abfallrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen des Staates jedoch fördern eher die Verbrennung von Abfällen, besonders die Abfälle mit einem Heizwert über 11 000 Kilojoule / kg und schaden der Altölbranche weiterhin. Der BVA lehnt deshalb den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallrechts vom 6.Juni 2011 als nicht europarechtskonform ab. Außerdem steht der Entwurf im Widerspruch zu den von der Regierung von der gesamten Wirtschaft geforderten Einsparungen von Energie und Ressourcen. Der BVA erwartet eine klare Grundsatzregelung für die Abfallhierarchie gemäß der europäischen Richtlinie über Abfälle vom 19.11.2008- und zwar für alle Abfälle gleichermaßen und für alle Entsorger, unabhängig vom Rechtsstatus des Unternehmens. Ausnahmen dürften nur für bestimmte Abfallströme durch vorgelegte LCA´s zugelassen werden, für die es kein ökologisches Recyclingverfahren gibt. Außerdem müsste die steuerliche Subventionierung für die Verbrennung von Abfällen durch Änderung des geltendes Energiesteuergesetzes eingestellt werden. Hier ist der Staat gefordert. Der Markt allein kann eine Umorientierung auf Recyclingprodukte nicht leisten.
Die Altölbranche mit ihren weltmarkfähigen Mineralölprodukten, hergestellt ausschließlich aus Altöl, ist ein Musterbeispiel für die angestrebte Energiewende. Insofern ist es für die Branche wichtig, sich an den Entwicklungen der Automobilindustrie und der Mineralölwirtschaft zu orientieren, mit denen sie über vielfältige Beziehungen eng verbunden ist. Herrn Dr. Wöhrl, VDA, und Herrn Bittkau, MWV, haben über aktuelle Prognosen der Entwicklung alternativer Antriebe und über den zukünftigen Mineralölverbrauch unter dem Gesichtpunkt der von der Bundesregierung beschlossenen Energiewende informiert. Für die Altölbranche ergeben sich, insbesondere aus dem weltweit wachsenden Bedarf nach Mineralölerzeugnissen, neue Aufgaben. Die alternativen Antriebe werden in Deutschland voran kommen und erhebliche Senkungen bzw. Verschiebungen im Kraftstoffverbrauch bewirken, der Verbrauch von Schmierstoffen (Altölaufkommen) wird davon bis 2025 aber nur gering betroffen sein.
In der anschließenden Mitgliederversammlung wurde der BVA- Vorstand satzungsgemäß neu gewählt und der gesamte Vorstand einstimmig in seinen Ämtern bestätigt.
 Von Links nach Rechts: Herr Horst Laneus bleibt Geschäftsführer, Vizepräsident Herr Dr. Detlev Bruhnke (Mineralöl-Raffinerie Dollbergen GmbH), Präsident ist Herr Christian Hartmann (Puralube Holding GmbH) und Schatzmeister Herr Rolf Schneider (Südöl GmbH).
Außerdem gibt der BVA bekannt, dass Herr Dr. Detlev Bruhnke, AVISTA Oil AG, im September 2011 zum Präsidenten des Europäischen Verbands der Reraffineure, GEIR mit Sitz in Brüssel, von den Mitgliedern aus 8 Ländern gewählt wurde. Auch das ist ein Ausdruck der Wertschätzung der deutschen Altölbranche.
 Fabio dalla Giovanna gratuliert Dr. Detlef Bruhnke zur Wahl als Präsident des GEIR
Tagesordnung der BVA-Mitgliederversammlung am Freitag, 30.09.2011 in Wernigerode
Öffentlicher Workshop: Die Energiewende und die Zukunft der Altölbranche Leitung: Christian Hartmann, Präsident des BVA
Begrüßung/ Organisation 09:00 Uhr Horst Laneus, BVA
1. Fortschritte der Altölbranche und neue Herausforderungen 09:05 Uhr Christian Hartmann, Präsident BVA
2. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz aus Sicht der privaten Wirtschaft 09:30 Uhr Herr Dr. Anderas Bruckschen, Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft, BDE
3. Kaffeepause 10:00 Uhr
4. Alternative Antriebe und Umwelt 10:30 Uhr Herr Dr. Stefan Wöhrl, Verband der Automobilindustrie (VDA)
5. Bedarf und Produktion von Mineralölen bis 2025 11:00 Uhr Herr Matthias Bittkau, Mineralölwirtschaftsverband (MWV)
6. Wichtige Änderungen im Gefahrgutrecht und die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz 11:30 Uhr Herr Reinhard Schlechter, Chemical Check GmbH Mittagspause 12:00 Uhr
Mitgliederversammlung (nicht öffentlich) 12:45 Uhr bis 13:45 Uhr
Rahmenprogramm
29.09. 2011 18:00 Uhr Begrüßungsabend: Mit der Wernigeröder Bimmelbahn durch die Altstadt zum Schloß, Schlossbesichtigung und Abendessen im Schloß- Cafe, Am Schloß 1. Schöne Aussicht auf die Stadt von der Schloßterasse.
30.09.2011 09:30 Uhr bei Bedarf Stadtführung durch Wernigerode für die mitreisende Begleitung
30.09.2011 14:00 Uhr Harzrundfahrt mit dem Bus, Rappbode- Talsperre, Kleines Schloß Blankenburg, Hexentanzplatz in Thale, Stiftskirche Gernrode, Quedlinburg- Stadtbesichtigung und Burgberg (UNESCO- Welterbe und Grab König Heinrich I)
Abendessen im Hotel in Wernigerode

- Die BVA Mitgliederversammlung in Berlin - Rückblick
Begrüßungsabend (30.09.2010):
 Ausflug nach Köpenick mit Führung
 Gemeinsames Abendessen unter Kollegen
Workshop (01.10.2010): Was gibt es Neues?
 Christian Hartmann: Die Branche kommt vergleichsweise gut durch die Krise, jedoch gibt es Kritik am Entwurf zum KrWG
 Dr. Helge Wendenburg: Der Entwurf ist besser als sein Ruf, die Altölverordnung bleibt.
 Dr. Andreas Bruckschen: Die Kritik des BVA an das KrWG wird vom BDE unterstützt.
 Das aufmerksame Plenum
Empfang 25 Jahre BVA (01.10.2010):
 Fabio dalla Giovanna gratuliert den Mitgliedern der BVA zum Jubiläum.
 Dr. Ludger-Anselm Versteyl: Wie war die Verbandsgründung?
 Zu Besuch: Der Hauptmann von Köpenick (Volksschauspieler Jürgen Hilprecht).
- EuWiD Artikel über die Situation der Altölbranche und die BVA-Kritik am Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetztes
"Die Branche der Altölrecycler hat sich trotz Wirtschaftskrise im letzten Jahr behauptet. (...) Das Aufkommen aus Zweitraffination sei konstant und es kann von einer positiven Veränderung gesprochen werden. (...) Der BVA kritisiert den Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und fordert die Bundesregierung auf eine (...) progressive Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie (...) in deutsches Recht voranzutreiben."
Den gesamten Artikel aus der EuWiD Nr. 41 vom 12.10.2010 finden Sie unter Presse/ Pressemitteilungen
- Die Branchenchronik ist da
Auf der BVA- Mitgliederversammlung am 01.10.2010 in Berlin wurde die „Chronik des Altölrecycling“ vorgestellt. Sie enthält auf 80 Seiten die Entwicklung der Branche seit 1924 und die Geschichte des BVA seit 1985. Umfangreiche Abbildungen und mehrere Anhänge ergänzen den Text. Die Chronik kann nur beim BVA bestellt werden.

4,00 € Schutzgebühr pro Heft (plus Versand)
Sie können das Bestellformular für die "Chronik des Altölrecyclings" hier herunterladen.
- Neue Verbändekooperation: BDE und BVA vereinbaren enge Zusammenarbeit
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. und der Bundesverband Altöl (BVA) werden ab sofort fachlich eng zusammenarbeiten. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung wurde von den Präsidenten beider Verbände, Peter Kurth (BDE) und Christian Hartmann (BVA) in Berlin unterzeichnet[...]
Die vollständige Pressemitteilung beider Verbände können Sie hier ansehen.
- Bericht über die Mitgliederversammlung 2009
Zum 10. mal in ununterbrochener, jährlicher Reihenfolge hat der BVA am 18.9.2009 in Erfurt, unter sehr guter Beteiligung der Branche, seinen Workshop über die Altölentsorgung in Deutschland durchgeführt. Trotz der Wirtschaftskrise hat sich die Altölbranche vergleichsweise gut behauptet. Sowohl im Vergleich zur primären Schmierstoffproduktion, als auch im Vergleich mit dem Recycling von Schrott, Altkunststoffen oder Altpapier hat die Basisölproduktion aus Altöl nur einen verhältnismäßig geringen Rückgang im 1. Quartal 2009 hinnehmen müssen.
Basisöl mit dem größten Produktionsvolumen ist auch in der Krise das wichtigste Mineralölprodukt der Zweitraffination geblieben. Die ökologischen Beiträge der Basisölproduktion blieben somit erhalten. Der Präsident des BVA, Herr Christian Hartmann, kritisierte, dass Bund und Länder zu wenig für einen gesetzeskonformen Vollzug der Altölverordnung tun. Nur 32 % der deutschen Altöle der Sammelkategorie 1 (aufbereitungsfähige Altöle) werden in Deutschland tatsächlich zu Basisöl aufbereitet. Der größte Teil der Sammelkategorie 1- Altöle wird unbehandelt verbrannt oder als Rohstoff für die Produktion von Brennstoffen eingesetzt. Damit ist der Aufbereitungsvorrang gemäß der Altölverordnung in der deutschen Entsorgungspraxis nicht annähernd realisiert. Etwa die Hälfte der in deutschen Altölraffinerien zu Basisöl verarbeiteten Altöle müssen importiert werden. Das spricht nicht für einen funktionierenden Altölmarkt in Deutschland. Herr Hartmann machte deutlich, dass das Recycling insgesamt, nicht nur das Altölrecycling, durch das staatliche Handeln (durch eine widersprüchliche Energie- und Steuerpolitik, durch Belastung der Unternehmen mit bürokratischen Auflagen wie der Sicherheitsleistungspflicht gemäß BImschG oder den Steuererlass für „Tauschähnliche Umsätze“), eher belastet, statt gefördert wird. Hier muss ein Politikwechsel erfolgen!
Die Umsetzung der Richtlinie über Abfälle (AbfRRL) in deutsches Recht bietet eine gute Gelegenheit für das Recycling entscheidende Schritte zu unternehmen. Herr Dr. Joachim Wuttke vom UBA hob in seinem Vortrag „Die Bedeutung des Recycling für eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft“ hervor, dass die Zukunft der Ressourcen schonenden Stoffstromwirtschaft gehört. Die Ziele der neuen Abfallrichtlinie sind: Rechtsklarheit, Steigerung des Umweltschutzes, Steigerung des Ressourcen- und Klimaschutzes sowie die Realisierung einer „Recyclinggesellschaft“. Ein weiteres Ziel sei die Entbürokratisierung. Die Umsetzung der Richtlinie über Abfälle in deutsches Recht wird mit der Konkretisierung der Abfallhierarchie und dem Ausbau der Instrumente zur Abfallvermeidung verbunden sein müssen. Die Zukunft wird ohne Abfallbeseitigung sein, ist seine Vision.
Herr Dr. Holger Jacobj, Prof. Versteyl Rechtsanwälte, untersuchte in seinem Vortrag, welche Regelungen des deutschen Altölrechts von den Vorgaben der europäischen Richtlinie über Abfälle betroffen sind und wie eine richtlinienkonforme Umsetzung aussehen könnte. Herr Dr. Jacobj kam zu dem Ergebnis, dass sowohl das KrW-/ AbfG, als auch die Altölverordnung neu gefasst werden müssen. Allgemein sind u.a. die Definitionen: „Stoffliche Verwertung“, „Energetischen Verwertung“ und die damit im Zusammenhang stehenden Fragen im KrW-/ AbfG neu zu fassen sowie die „Abfallhierarchie“ neu auf zu nehmen. In der Altölverordnung muss der Bereich Definitionen (Recycling, sonstige Verwertung, energetische Verwertung, Altöle, Aufbereitung) in Übereinstimmung mit den Definitionen der Abfallrichtllinie gebracht werden. Der § 2 Vorrang der Aufbereitung muss grundsätzlich überarbeitet werden. Die dort genannten Vorbehalte, insbesondere die wirtschaftlichen Sachzwänge sind nicht mit der neuen Richtlinie vereinbar. Auf den Prüfstand gehören auch die Ausnahmen vom Vermischungsverbot. Ergänzt werden sollte die Altölverordnung um das Verbot der Verbringung aufbereitungsfähiger Altöle zu Anlagen die kein Basisöl herstellen gemäß Artikel 21 der AbfRRL. Im Zusammenhang mit der Übernahme der AbfRRL wäre auch eine Änderung des § 51 Energiesteuergesetz erforderlich. Die Steuerentlastung gemäß § 51 Abs. (1) ist für aufbereitungsfähige Altöle aus dem Geltungsbereich des Energiesteuergesetzes heraus zu nehmen. Der Katalog der Ordnungswidrigkeiten ist auf Verstöße gegen den Aufbereitungsvorrang zu erweitern. Der Bundesverband Altöl eröffnet mit seinem Workshop die Diskussion um die Umsetzung der AbfRRL in deutsches Recht und macht konkrete Vorschläge zur Veränderung. Seit dem in Kraft treten der AbfRRL ist der Begriff „Recycling“ ein zentraler Begriff geworden. Das muss sich auch im Deutschen Recht deutlich widerspiegeln. Die Bundesregierung steht sicher vor einer großen Herausforderung. Sie muss nun aus ihrer Sicht eine Richtlinie umsetzen, die sie in dieser Fassung, insbesondere mit der Abfallhierarchie nicht wollte. Sie wird nun über ihren eigenen Schatten springen müssen, um Deutschland in der europäischen Recyclinggesellschaft nicht zurück fallen zu lassen. Die Umstellung der Statistiken auf die neuen Anforderungen gemäß der Abfallhierarchie, werden zeigen, dass Deutschland noch sehr viel zu tun hat und noch lange nicht das große Vorbild ist, dass wir gerne wären.
Hermann Pastjan , Südöl GmbH, behandelte in seinem Vortrag „Sachstand und Probleme bei der Einführung der elektronischen Nachweisführung“ die noch notwendigen Schritte für eine erfolgreiche Einführung in den Unternehmen. Ausgehend von den gesetzlichen Grundlagen und Terminen für die Entsorgungswirtschaft hat er die Vorgaben des Gesetzgebers aufgelistet und die Zusammenarbeit der Datenübertragung zwischen Unternehmen und Ländern dargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt war die elektronische Signatur und ihre technischen Voraussetzungen. Daraus ergäben sich auch eine Reihe organisatorischer Entscheidungen, die in den Unternehmen getroffen werden müssen. Er stellte auch klar, dass die alten, bestehenden Entsorgungsnachweise nicht in eine elektronische Form überführt werden müssen. Die Realisierungsmaßnahmen: Installation der Software, die Installation der Signaturkomponenten, die Registrierung bei der ZKS und der Test der Datenübermittlung sind jetzt die wichtigen Aufgaben, um den Start zum 1.4.2010 zu gewährleisten.
Die interne Mitgliederversammlung hat alle formalen Tagesordnungspunkte, wie in der Einladung vorgesehen abgearbeitet und die Beschlüsse über den Haushalt, die Entlastung des Vorstands und die Neuwahl eines Kassenprüfers einstimmig gefasst. Herr Marc Verfürth wurde als Kassenprüfer des BVA gewählt. Alle Teilnehmer haben die Veranstaltungen mit Begrüßungsabend Workshop, Mitgliederversammlung und den Ausflug nach Eisenach und der Wartburg als sehr gelungen empfunden. Die Teilnahme insgesamt war höher als in den Vorjahren.
VA, 12. 10.2009 Horst Laneus Pirschgang 42 15745 Wildau/ Berlin Tel: (03375) 520 788 Fax: (03375) 520 789
Hier können Sie sich die aktuelle Version "Mitgliederinformationen 3/2009" mit dem Bericht über die BVA-Mitgliederversammlung 2009 inkl. Fotos der Veranstaltung downloaden.
- Rückenwind für die Altölaufbereitung
Der lange Weg zur Europäischen Richtlinie über Abfälle ist zu Ende. Das Europäische Parlament hat am 17. Juni 2008 in Straßburg eine legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem „Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie über Abfälle“ angenommen. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt, voraussichtlich Ende des Jahres, tritt diese in Kraft. Die Umsetzungsfrist in nationales Recht beträgt 24 Monate. Die Altölrichtlinie 75/439/ EWG wird ebenfalls 24 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie über Abfall aufgehoben. Damit gibt es Klarheit. Alle Versuche, die Verbrennung von Altöl und die Herstellung von Ersatzbrennstoffen der Altölaufbereitung gleichzustellen, sind gescheitert. Die Priorität der Basisölproduktion aus Altöl hat sich gegenüber sonstigen Verwertungsverfahren durchgesetzt.
Für die Altölbranche sind die Folgen der neuen Richtlinie natürlich noch nicht bis ins Detail abzusehen. Dies hängt mit den vielen Artikeln mit unbestimmten Rechtsbegriffen zusammen, deren Wirkung auf die Umsetzung in nationales Recht und auf die Vollzugspraxis noch nicht abschließend eingeschätzt werden können. Nimmt man die Richtlinie aber wörtlich, so beginnt nun die europäische Recyclinggesellschaft. Die Mitgliedsstaaten sollen die Verwertung von Recyclingmaterialien im Einklang mit einer neu geschaffenen Abfallhierarchie fördern und die Deponierung oder Verbrennung von Verwertungsmaterialien nach Möglichkeit nicht unterstützen.
Für Altöl wurden im Erwägungsgrund Nr. 44 die ökologischen Vorteile der Altölaufbereitung anerkannt: "Im Sinne [...] der Anerkennung der ökologischen Vorteile ist es ratsam, die einschlägigen Bestimmungen der Altölrichtlinie in die Abfallrichtlinie, aufzunehmen..."
Die einschlägigen Bestimmungen der Altölrichtlinie wurden in die Abfallrichtlinie, Artikel 21, aufgenommen. Im Absatz 1. werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Altöle getrennt gesammelt, gemäß der Abfallhierarchie behandelt und nicht vermischt werden. In einem 2. Absatz wird den Mitgliedsstaaten gestattet, zusätzliche Maßnahmen zum Zwecke der Getrenntsammlung und ordnungsgemäßen Behandlung anzuwenden. Im 3. Absatz können Mitgliedsstaaten, in denen national ein Aufbereitungsvorrang besteht, die grenzüberschreitende Verbringung von Altöl beschränken, wenn es verbrannt werden soll. Die Behandlung von Altöl soll gemäß Artikel 4 erfolgen. Im Artikel 4, Abs. 1, ist eine fünfstufige Abfallhierarchie als Reihenfolge von Prioritäten zugrunde gelegt. Bei Anwendung der Abfallhierarchie treffen die Mitgliedsstaaten Maßnahmen zur Förderung derjenigen Optionen, die insgesamt das beste Ergebnis unter dem Aspekt des Umweltschutzes erbringen.
Nach Einschätzung des BVA ist für die einzelnen Altölbehandlungsverfahren eine unterschiedliche Einordnung in die Abfallhierarchie erforderlich. So ist die Produktion von Basisöl in einem Raffinerieverfahren in die Stufe c) Recycling und die Produktion von Heizöl in einem einfachen Behandlungsverfahren nur in die Stufe d) sonstige Verwertung (wie auch die energetische Verwertung) einzuordnen. Das gilt auch für die Verbrennung von unbehandelten Altölen.
Die in der Richtlinie aufgenommenen Definitionen von Altöl, Recycling und Aufbereitung von Altölen stützen den BVA-Standpunkt. Welche praktischen Auswirkungen diese unterschiedliche Einstufung in die Reihenfolge der Prioritäten haben wird ist noch offen. Der BVA leitet daraus ab, dass die Abfalltrennung und die getrennte Sammlung von Altölen unter Beachtung des prioritären Behandlungsverfahrens erfolgen sollen. Die Aufbereitung von Altöl zu Basisöl hat nach der Abfallhierarchie die höchste Priorität vor sonstigen Verwertungsverfahren.
Damit sind aus Sicht des BVA die wichtigsten Bestimmungen der Altölrichtlinie erhalten geblieben, wenn auch in neuer Form.
Verbessert hat sich die Situation für alle die Mitgliedsstaaten, die für die Altölaufbereitung mehr tun wollen. Sie können jetzt ohne Genehmigung der Europäischen Kommission zusätzliche Maßnahmen ergreifen, die in Artikel 21, Absatz 2. genannt sind. Dabei sind wirtschaftliche Instrumente, technische Anforderungen oder auch die Erweiterung der Herstellerverantwortung genannt. Damit wird die Altölbranche europaweit einen neuen Schub erleben können. In Deutschland gibt es noch Anpassungsbedarf an die neuen europäischen Rahmenbedingungen. Zum einen wird die Verbrennung von unbehandeltem Altöl immer noch steuerlich gefördert und zum anderen gibt es noch Vollzugsdefizite durch die deutschen Bundesländer hinsichtlich des Vermischungsverbotes und des Aufbereitungsvorrangs. Diese Probleme müssen spätestens mit der Umsetzung der neuen europäischen Richtlinie über Abfall in deutsches Recht gelöst werden, wenn die europäischen Vorgaben erfüllt werden sollen. Bisher werden in Deutschland nur ca. 30 bis 40 % der aufbereitungsfähigen Altöle tatsächlich aufbereitet. Der BVA erwartet deshalb auch für den praktischen Vollzug der Altölverordnung in Deutschland neue Impulse. Dazu gehört, dass die Altölerfassung und die Altölsammlung noch stärker an die Bedürfnisse der Altölaufbereitung ausgerichtet werden. Der BVA erwartet, dass die Verbrennung von aufarbeitungsfähigen Altölen und die Herstellung von Heizöl aus aufbereitungsfähigen Altölen der Abfallhierarchie entsprechend durch die zuständigen Behörden nicht mehr zugelassen wird. Für diese Verfahren sind nur noch nicht aufarbeitungsfähige Altöle einzusetzen.
Die Basisölproduktion könnte von ca. 150.000 t im Jahr 2007 auf ca. 250.000 bis 350.000 t für das Inland und den Export ansteigen. Was die Ressourcenausnutzung betrifft, können aus 10 t Erstraffinat im Laufe von 4 Nutzungsperioden ca. 8,2 t Grundöle mit höherer Qualität gewonnen werden, als Erstraffinate herkömmlicher Raffinationsverfahren aus Rohöl.
Der BVA http://www.bva-altoelrecycling.de/
- Der bisherigen Vizepräsident Joachim Pöhler hat seine Funktion an Dr. Detlev Bruhnke, Mineralölraffinerie Dollbergen, abgegeben. Er steht dem BVA als kooptiertes Vorstandsmitglied jedoch noch bis Ende des Jahres 2006 zur Verfügung. (siehe Vorstand)
- Am 27.7.2006 hat der Rat der Europäischen Union eine Mitteilung an die Presse über die 2740. Tagung des Rates Umwelt herausgegeben. Der Rat der Europäischen Union hat sich auf dieser Tagung auch mit der europäischen Abfallpolitik befasst. Der Rat hat Schlussfolgerungen zu den Zielen der EU- Abfallpolitik angenommen, von denen aus unserer Sicht die folgenden Schlussfolgerungen wichtig sind: Es wird betont, dass die Abfallhierarchie aus 5 Stufen Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Maßnahmen zur Verwertung (z.B. mit Rückgewinnung von Energie) und zuletzt der Beseitigung besteht. Diese Regel sei von Grundlegender Bedeutung. Der BVA stellt dazu fest, dass das Recycling damit in der Hierarchie Vorrang vor der Verbrennung hätte. Der Rat hat weiter den Lebenszyklus- Gedanken als sinnvolles Konzept bezeichnet, um eine Abweichung von der Abfallhierarchie zu begründen. Allerdings sind dazu noch allgemeine Leitlinien in Bezug auf das Konzept des Lebenszyklus im Rahmen der Abfallpolitik zu formulieren. Der BVA stimmt dem Beschluss zu, da die gegenwärtige LCA- Methode bei dem Vergleich zwischen Recycling und Verbrennung schwerwiegende methodische Fehler aufweist. Der Rat fordert die Kommission auf Ziele und Maßnahmen zu berücksichtigen, die eine EU- Recyclinggesellschaft verwirklichen. Dabei soll die europäische Abfallstrategie einen erheblichen Beitrag zur ökologisch effizienten Nutzung von Ressourcen leisten müssen. Bei den erforderlichen Rechtsetzungsmaßnahmen wird gefordert, dass EU- weite Mindeststandards für Recycling und Verwertung erstellt werden sollen. Der Schwerpunkt soll auf höhere Recyclingquoten gelegt werden, um eine einheitliche Ausgangsbasis in Europa zu haben. Der Rat betont in diesem Zusammenhang wie wichtig die Abfalltrennung an der Quelle ist. Das soll gefördert werden. Rechtsvorschriften für spezielle Abfallströme werden weiterhin eine wichtige Rolle im Hinblick auf eine Verbesserung der Abfallbewirtschaftung und eine Verbesserung der Recyclingquoten zukommen. Der vollständige Text der Mitteilung ist unter Presse zu finden.
- Am 8.7. 2006 fand die BVA- Mitgliederversammlung in Dresden statt. Die Veranstaltung bot wichtige Vorträge, die die Zukunft der Branche unter verschiedenen Aspekten betrachtet haben. Die Vorträge standen unter dem Motto “Wirtschaftliche Impulse durch Basisölproduktion aus Altöl“. Der Präsident des BVA, Herr Christian Hartmann schätzte ein, dass sich die Branche weiter gut entwickelt hat. Der Trend ist eindeutig positiv. Die Altölsammlung sei weiterhin auf sehr hohem Niveau. Insbesondere die Verwertung zu hochwertigen Basisölen steigt. Bei Schmierstoffen ist die Produktion von 109.198 t im Jahr 2004 auf 132.000 t im Jahr 2005 gestiegen. Neue Raffinerieverfahren ermöglichen die Produktion besonders hochwertiger Basisöle. Sie werden bereits überwiegend hergestellt. Dadurch hat sich der Absatzmarkt für Basisöl enorm verbessert. Ein Kurzbericht ist unter Presse zu finden.
- Am 30.6. 2006 hat die Kommission der europäischen Gemeinschaften eine Mitteilung an den Rat „Überprüfung der Ende 2006 auslaufenden Ausnahmeregelungen in den Anhängen II und III der Richtlinie 2003/96/EG des Rates veröffentlicht. In dieser Mitteilung hat die Kommission völlig richtig argumentiert (siehe ab Seite 12), warum die Steuerbefreiung für die Verbrennung von Altöl abgeschafft werden müsse. Der BVA vermisst jedoch die letzte Konsequenz und fordert, dass die geplante Aufhebung dieser Steuerbefreiung logischerweise alle Wirtschaftsbereiche betreffen muss und nicht gerade die Teile der Wirtschaft ausgenommen werden, die am meisten Altöl verbrennen. Der vollständige Text der Mitteilung findet sich unter Presse.
- Ein Workshop mit EU- Parlamentariern und der EU- Kommission über die Zukunft der Altölaufbereitung in Europa fand am 1.3.2005 in Brüssel statt. Der GEIR stellte dort erstmals die Ergebnisse der aktuellen Ökobilanz- Studie über die Altölaufbereitung vor . (siehe Artikel unter Presse und Kurzfassung LCA unter Service)
- In der Rechtssache C-15-/03 gegen die Republik Österreich und der Rechtssache C-92/03 gegen die Portugiesische Republik liegen die Urteile vom 27.1.2005 vor. Der Gerichtshof hat entschieden: Diese Mitgliedsstaaten haben dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 75/ 439/ EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Altölbeseitigung in der Fassung vom 22.12.1986 verstoßen, dass sie nicht die erforderlichen Maßnahmen erlassen haben, um der Behandlung von Altölen im Wege der Aufbereitung den Vorrang einzuräumen, wenn die technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Sachzwänge dies zulassen.
- Im Urteil des EuGH vom 15. Juli 2004 wird das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland wegen Vertragsverletzung eines Mitgliedsstaates- Richtlinie 75/439/ EWG-Altölrichtlinie verurteilt. (Rechtssache C-424/02). Es hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie verstoßen, dass es nicht gemäß Artikel 3 Absatz 1 dieser Richtlinie die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, dass der Behandlung von Altöl im Wege der Aufbereitung Vorrang eingeräumt hat.
- Im Urteil des EuGH vom 29.4.2004 hat die Bundesrepublik Deutschland durch die Anwendung von §4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Mineralölsteuergesetzes vom 21. Dezember 1992 gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 2 Absatz 2 Satz1 der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19.Oktober 1992 zur Harmonisierung der Verbrauchssteuer auf Mineralöle in der durch die Richtlinie 94/74/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 geänderten Fassung verstoßen, indem sie nicht alle Mineralöle, die zum Verbrauch als Heizstoff bestimmt sind, der Verbrauchssteuer unterworfen hat. (Rechtssache C-240/01). Damit hat sich die Rechtsauffassung des BVA durchgesetzt, dass Altöl auch in der Zementindustrie nicht steuerfrei verbrannt werden darf.
- Im Urteil des EuGH vom 30.3.2004 gegen das Königreich Schweden ist festgestellt worden, dass Schweden dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Altölrichtlinie verstoßen hat, dass es nicht gemäß Artikel 3 Absatz 1 dieser Richtlinie die erforderlichen Maßnahmen dafür getroffen hat, dass der Behandlung von Altölen im Wege der Aufbereitung Vorrang eingeräumt wird. (Rechtssache C-201/03).
Die vollständigen Unterlagen können unter der Nr. der Rechtssache aus dem Internet –Portal der Europäischen Union (siehe Links) eingesehen werden.
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