Bundesverband Altöl e.V. (BVA)
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"Leserbrief von Horst Laneus, Geschäftsführer des BVA" (Europaticker 08.12.2011)

Zum Bericht über den Vortrag, Dr. Biedermann, BMU, auf einer Tagung des bvse am 18.11.2011

Sehr geehrte Redaktion,


die Tatsache, dass die Altölmenge, welche in das Recycling gelangt ist, sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt hat, führt nicht zwangsläufig zu der Schlussfolgerung, dass die Altölverordnung ein großer Erfolg ist und sich bestens bewährt hat. Die Ursachen für die Verdopplung liegen an anderer Stelle. Im Gegenteil sind weitere Änderungen der Altölverordnung erforderlich.


Die Altölverordnung ist eine ordnungspolitische Maßnahme vom 16. April 2002, die leider über 4 Jahre hinweg keinerlei Wirkung gezeigt hatte. Im Jahr 2003 war die Basisölproduktion im Vergleich zu 2002 um 10.000 t gesunken und hatte auch im Jahr 2004 den Stand von 2002 noch nicht wieder erreicht. Auch im Jahr 2005 wurde der Stand von 2002 nur geringfügig überschritten. Die entscheidende Frage lautet:
“Aus welchem Grund soll die Altölverordnung plötzlich ab 2006 wirken, obwohl sie seit 2002 unverändert geblieben ist? Sie wirkte leider nicht. Die positiven Wirkungen auf die Altölbranche haben andere Quellen:

Herrn Biedermann legt in seinem Vortrag selbst dar, dass die Altölentsorgung grundsätzlich nach marktwirtschaftlichen Prinzipien funktioniert. Diese marktwirtschaftlichen Prinzipien überlagern die ordnungspolitischen sogar vollständig. So kamen starke Impulse aus der Preisentwicklung für Mineralölprodukte.

In der Analyse von Herrn Dr. Biedermann fehlt die bedeutende Tatsache, dass die Basisölraffinerien ab 2004 enorme Investitionen in neue Raffinerie-verfahren realisiert haben. Diese Investitionen führten zu einem entscheidenden Qualitätszuwachs, insbesondere für Basisöle, und sind die kausale Ursache für die zweifelsfrei positive Entwicklung der Branche. Dafür darf die Branche Anerkennung auch vom BMU erwarten.

Beide Punkte sind kein Beleg für die Wirksamkeit der Altölverordnung. Insofern kann der BVA auch nicht die Auffassung des BMU teilen, dass der Ländervollzug der Altölverordnung reibungslos funktioniert. Die im o.g. Vortrag enthaltene Analyse greift zu kurz. Für alle wird deutlich, dass die Altölentsorgungssicherheit für das BMU die höchste Priorität hat. Die Steigerung der positiven ökologischen Effekte aus dem Altölrecycling liegen dem BMU nicht am Herzen. Wie kann man mit der aktuellen Situation zufrieden sein, wenn Altöl in der Menge, die für eine Jahresproduktion einer Raffinerie ausreicht, nicht aufgearbeitet wird und wenn die Veränderung der wirtschaftlichen Eckdaten jederzeit zu einer negativen Entwicklung führen kann. Die Altölverordnung könnte in diesem Fall die Altölversorgung der Raffinerien nicht sichern. Daraus leitet sich ab, dass noch erhebliche Schritte zur Änderung der Altölverordnung unternommen werden müssen, um zu einem kategorischen Aufbereitungsvorrang (im Gegensatz zu einem formalen Vorrang) einschließlich einem klaren Vermischungsverbot und somit zur Umsetzung der Abfallhierarchie zu kommen.



„Die Energiewende und die Zukunft der Altölbranche“ am 30.09.2011
  • Altölrecycling 2010 auf Höchstwert gesteigert,
  • Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht europarechtskonform,
  • BVA- Vorstand einstimmig wieder gewählt,
Im Rahmen der BVA- Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Altöl (BVA) fand am 30.09.2011 in Wernigerode ein Workshop zum Thema „Die Energiewende und die Zukunft der Altölbranche“ statt. Dabei wurden zunächst die sehr guten Fortschritte der Branche in den letzten zwei Jahren und deren Ursachen dargestellt. Die Branche hat 2010 erstmals 450.000 t Mineralölprodukte erzeugt, darunter über 200. 000 t Basisöl. Grundlage dafür war die hohe Nachfrage nach den Qualitätsprodukten der Branche, die infolge der hohen Investitionen in weltweit führende Raffinerieverfahren angeboten werden können. Die Altölversorgung
konnte durch den Import von ca. 150.000 t Altöl, ebenfalls ein neuer Spitzenwert, abgesichert werden. Außerdem unterstützten die wirtschaftlichen Grunddaten der Mineralölwirtschaft maßgeblich den Erfolg der Altölaufbereitung. Für 2011 sind, nach dem Halbjahresergebnis, ebenfalls gute Ergebnisse wie 2010 zu erwarten.

Die abfallrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen des Staates jedoch fördern eher die Verbrennung von Abfällen, besonders die Abfälle mit einem Heizwert über 11 000 Kilojoule / kg und schaden der Altölbranche weiterhin. Der BVA lehnt deshalb den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallrechts vom 6.Juni 2011 als nicht europarechtskonform ab. Außerdem steht der Entwurf im Widerspruch zu den von der Regierung von der gesamten Wirtschaft geforderten Einsparungen von Energie und Ressourcen. Der BVA erwartet eine klare Grundsatzregelung für die Abfallhierarchie gemäß der europäischen Richtlinie über Abfälle vom 19.11 2008- und zwar für alle Abfälle gleichermaßen und für alle Entsorger, unabhängig vom Rechtsstatus des Unternehmens. Ausnahmen dürften nur für bestimmte Abfallströme durch vorgelegte LCA´s zugelassen werden, für die es kein ökologisches Recyclingverfahren gibt. Außerdem müsste die steuerliche Subventionierung für die Verbrennung von Abfällen durch Änderung des geltendes Energiesteuergesetzes eingestellt werden. Hier ist der Staat gefordert. Der Markt allein kann eine Umorientierung auf Recyclingprodukte nicht leisten.

Die Altölbranche mit ihren weltmarkfähigen Mineralölprodukten, hergestellt ausschließlich aus Altöl, ist ein Musterbeispiel für die angestrebte Energiewende. Insofern ist es für die Branche wichtig, sich an den Entwicklungen der Automobilindustrie und der Mineralölwirtschaft zu orientieren, mit denen sie über vielfältige Beziehungen eng verbunden ist. Herrn Dr. Wöhrl, VDA, und Herrn Bittkau, MWV, haben über aktuelle Prognosen der Entwicklung alternativer Antriebe und über den zukünftigen Mineralölverbrauch unter dem Gesichtpunkt der von der Bundesregierung beschlossenen Energiewende informiert. Für die Altölbranche ergeben sich, insbesondere aus dem weltweit wachsenden Bedarf nach Mineralölerzeugnissen, neue Aufgaben. Die alternativen Antriebe werden in Deutschland voran kommen und erhebliche Senkungen bzw. Verschiebungen im Kraftstoffverbrauch bewirken, der Verbrauch von Schmierstoffen (Altölaufkommen) wird davon bis 2025 aber nur gering betroffen sein.

In der anschließenden Mitgliederversammlung wurde der BVA- Vorstand satzungsgemäß neu gewählt und der gesamte Vorstand einstimmig in seinen Ämtern bestätigt. Präsident ist Herr Christian Hartmann, Puralube Holding GmbH, Vizepräsident Herr Dr. Detlev Bruhnke, Mineralöl- Raffinerie Dollbergen GmbH, und Schatzmeister Herr Rolf Schneider, Südöl GmbH. Herr Horst Laneus bleibt Geschäftsführer.

Außerdem gibt der BVA bekannt, dass Herr Dr. Detlev Bruhnke, AVISTA Oil AG, im September 2011 zum Präsidenten des Europäischen Verbands der Reraffineure, GEIR mit Sitz in Brüssel, von den Mitgliedern aus 8 Ländern gewählt wurde. Auch das ist ein Ausdruck der Wertschätzung der deutschen Altölbranche.




"Altölrecycling kommt gut durch Krisenjahr 2009" (erschienen i. d. EuWID Nr. 41 vom 12.10.2011, Seite 3)

Aufkommen aus Zweitraffination konstant / Kritik an Entwurf zu KrWG

Die Branche der Altölrecycler hat sich trotz Wirtschaftskrise im letzten Jahr behauptet. So lag da Aufkommen aus der Zweitraffination 2009 mit insgesamt 375.400 Tonnen nur marginal unter dem Vorjahreswert. Die Mengenentwicklung lief damit entgegen dem rückläufigen Trend in der Schmierölbranche, so dass die Aufbereiter Marktanteile hinzugewinnen konnten, erklärte der Präsident des Bundesverbandes Altöl (BVA), Christian Hartmann, auf der Mitgliederversammlung Anfang des Monats in Berlin. Laut vorläufiger Berechnungen ist das Aufkommen aus Zweitraffination in der letzten Hälfte des laufenden Jahres sogar um fast 30 Prozent auf 213.600 Tonnen gestiegen. Ursächlich hierfür seien sowohl inländische Altölquellen als auch Importe aus dem Ausland, hieß es weiter.

Als positiv bezeichnete Hartmann auch die veränderte Struktur hin zu Basisölen. Während die Mengen schwerer Heizöle im Jahr 2009 um zehn Prozent auf 140.700 Tonnen zurückging, konnte bei den Schmierstoffen ein Zuwachs von 4.200 Tonnen auf 161.500 Tonnen erreicht werden. Auch im laufenden Jahr wuchs die Menge der Basisöle laut vorläufiger Berechnungen mit einem Plus von über 40 Prozent überproportional.

Für das Gesamtjahr geht der Verband von einer Schmierstoffmenge aus der Aufbereitung im Umfang von rund 200.000 Tonnen aus. Das wichtigste Erzeugnis der Altölrecyclingbranche würde somit in etwa die Hälfte der gesamten Zweitraffination ausmachen.

Die Menge leichten Heizöls nahm im letzten Jahr um fast zwei Drittel auf 13.800 Tonnen zu, bei Mitteldestillatkomponenten und HS-Komponenten wurden verzeichnete der BVA Zuwächse von 15 bzw. sechs Prozent auf 18.800 Tonnen bzw. 40.700 Tonnen.

Das weltweite Basisölpotential aus dem Recycling schätzt der Verband auf fast sieben Mio. Tonnen. In Verbindung mit einem unverändert hohen Schmierstoffbedarf sowie der in modernen Verfahren erreichten hohen Basisölqualität sieht die Branche insgesamt gute Wachstumschancen. Erhebliche Potentiale für neue Zweitraffinerien würden dabei nicht nur in China und Indien bestehen, sondern auch in Nordamerika sowie Europa. Hemmnisse liegen aus Sicht des Verbandes aber weiterhin in den fehlenden Lieferstandards sowie unzureichenden Mengen für globale Kunden.

In Deutschland sieht der BVA das Altölrecycling aber vor allem durch eine widersprüchliche Energie- und Rohstoffpolitik belastet. Den Referentenentwurf zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz lehnt der BVA als unzureichend und teilweise europarechtswidrig ab. Die stoffliche Verwertung werde nicht gestärkt, sondern vielmehr die Abfallverbrennung aufgewertet, erklärte Hartmann. Somit werde die EU-Abfallrahmenrichtlinie, insbesondere die darin enthaltenen Abfallhierarchie, nur unzureichend umgesetzt. Auch durch das Energiesteuergesetz werde die Abfallverbrennung mit niedrigeren Steuersätzen gefördert, beklagte der Verbandspräsident weiter. Die Recyclingbetriebe würden hingegen Steuererhöhungen durch die geplante Streichung der Vergünstigungen bei der Ökosteuer hinnehmen müssen. Insgesamt sei eine klare Linie der Bundesregierung zur Stärkung des Recyclings nichts erkennbar. Die Altölrecycler fordern daher eine progressive Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht sowie die richtige energiepolitische Einordnung der Abfälle gemäß Abfallhierarchie. Darüber hinaus müsse die strikte Altöltrennung durch Einhaltung des Vermischungsverbotes sowie die konsequente Umsetzung des Aufbereitungsvorranges sichergestellt werden.

Helge Wendenburg, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz im Bundesministerium, widersprach der Kritik am Referentenentwurf und versuchte die Bedenken der Altölaufbereiter zu zerstreuen. Etwaige Bedenken, wonach die Altölaufbereitung aufgehoben werde, entbehrten jeglicher Grundlage, erklärte er auf der Veranstaltung in Berlin. Somit bleibe der Vorrang für die stoffliche Verwertung des Altöls weiterhin bestehen. Allerdings müssten in die Betrachtung auch ökonomische und ökologische Gesichtspunkte mit einbezogen werden.
Aus seiner Sicht werde die Abfallhierarchie mit dem vorliegenden Entwurf deutlich umgesetzt. Ein klares Pflichtenmodell bezeichnete er hingegen als problematisch für die Entsorgungs- und somit auch die für Altölbranche. Dies hätte zur Folge, dass die Unternehmen für alle Altstoffe nachweisen müssten, dass eine Wiederverwertung nicht möglich ist, bevor sie diese einer Verwertung zuführten. Gleiches gelte beim Übergang von der stofflichen zur sonstigen Verwertung. Ökonomische Kriterien würden mit einer solchen Regelung außer Kraft gesetzt, gibt Wendenburg zu Bedenken.

Aus Sicht des BVA-Präsidenten Hartmann behindern aber gerade die ökonomischen Kriterien das Recycling. Schließlich würden bei den Anfallstellen letztlich nur die Preisvorstellungen der potentiellen Abnehmer über die weitere Verwendung des Altöls entscheiden. Daher müssten das Vermischungsverbot und der Aufbereitungsvorrang in der Altölverordnung weiter gestärkt werden. Sowohl Getrennthaltungs- als auch Aufbereitungspflicht müssten stärker überwacht werden, etwaige Verstöße sollten entschiedener sanktioniert werden.

Wendenburg stellt daraufhin klar, das zumindest bei Verstößen gegen die Getrennthaltungspflicht bereits Sanktionen bestehen. Für deren Vollzug sei aber nicht der Bund zuständig, sondern die jeweilige Behörden der Länder.
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